- Der Transport von Pferden erfolgt grundsätzlich auf Risiko
seitens des Auftraggebers,
solange dem Unternehmen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nicht nachgewiesen werden kann.
- Der Transport von Pferden, die sich als schwierig im
Verhalten beim Transport oder beim Auf-und Abladen erweisen, wird immer grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers ausgeführt.
- Sollte sich ein Pferd oder mehrere Pferde beim Verladen,
beim Ausladen oder während des Transportes verletzen, liegt das Schadensrisiko voll beim Auftraggeber, es sei denn, dem Unternehmen kann grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
- Schäden am Fahrzeug, die durch ein sich unruhig oder
unbändig aufführendes Pferd entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers/Tierhalters.
- Sollte der Fall eintreten, dass ein Tier nicht
transportwillig ist und der Transport abgebrochen werden muss, werden die Kosten der Leerfahrt in Rechnung gestellt.
- Bei Transportaufträgen, die innerhalb einer Woche vor dem
geplanten Transporttermin storniert werden, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten an den Auftraggeber weiter zu geben.
- Es kann bekanntlich zu Verzögerungen bzw. Verspätungen
oder Stornierungen durch Unstimmigkeiten, Defekte an Fahrzeugen etc. kommen.
- Wir übernehmen keine Haftung für daraus resultierende
Mehrkosten oder Schäden.
- Ferner übernehmen wir keine Haftung für Schäden an mit dem
Transport in Verbindung stehenden oder reisenden Personen und Gegenständen.
- Grundlage für unsere Leistungen basieren auf den
Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSP) neueste Fassung.
- Gerichtsstand für beide Parteien
Königswinter
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